Den Jungen eine Stimme - Ein Plädoyer für die Absenkung des Wahlalters
12. June 2021
Marcus Spittler
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Cover der Juna

Abbildung/Figure: Cover der Juna

Das Rezo-Video und die Fridays for Future-Demonstrationen zeigen uns eine Jugend mit politischen Zielen. Dabei gerät in Vergessenheit, dass junge Erwachsene sich in den vergangenen Jahrzehnten nur mäßig an Wahlen beteiligt haben. Eine Absenkung des Wahlalters könnte diesem Trend entgegenwirken und birgt mehr Chancen als Risiken.

Es war das zentrale Ergebnis der medialen Analyse der vergangenen Europawahl: Junge Menschen unterscheiden sich in ihrem Wahlverhalten teils deutlich von den Älteren, bei den unter 30-Jährigen wurden die Grünen sogar stärkste Partei. Was in der Debatte unterging: In der Regel beteiligen sich junge Menschen an Bundestags- und Europawahlen nur unterdurchschnittlich. Gegen diese Wahlmüdigkeit wird häufig die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre empfohlen und das könnte sich als probates Mittel erweisen.

Zunächst muss man fragen, was rechtfertig eigentlich den Ausschluss junger Menschen vom allgemeinen Wahlrecht? Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht erst 2019 mit Blick auf betreute Personen bestätigt, dass ein Ausschluss einzelner Gruppen vom Wahlrecht möglich ist.1 Dieser Ausschluss begründet sich damit, dass unsere Demokratie einen rationalen Diskurs zwischen Regierung und Regierten benötigt, der eine gewisse “Verstandesreife” voraussetzt. Dabei darf man die Hürde allerdings nicht zu hoch hängen. Im Nachbarland Österreich hat man bereits 2007 die 16- und 17-Jährigen zur Teilnahme an nationalen Wahlen zugelassen. Die begleitenden Studien zeigen, dass die Jungwähler durchaus in der Lage sind ihren politischen Präferenzen eine passende Partei zuzuordnen und eine qualitative Wahlentscheidung zu treffen. In ihrem Wissen über politische Prozesse sind sie den Älteren sogar voraus. Damit bestätigt sich, dass die Wahlaltersgrenze vor allem historisch bedingt und weniger in den kognitiven politischen Fähigkeiten der Jugendlichen begründet ist.

Das Beispiel Österreich zeigt aber auch, dass bei den Erstwählern weiterhin starke Zusammenhänge zwischen sozialer und bildungsbezogener Herkunft und der Wahlteilnahme bestehen. Eine Absenkung des Wahlalters alleine löst das Problem der Selbstselektion der unteren Schicht nicht. Allerdings würde es die Chance eröffnen, den ersten Wahlgang deutlich stärker in Schule und Ausbildung zu begleiten, damit die Jugendlichen eine Art Wahlgewohnheit entwickeln.

Bei aller Emotionalität in der Debatte bleibt wichtig in Erinnerung zu behalten: Auch wegen des demographischen Wandels geht es bei den 16- und 17-Jährigen um eine sehr kleine Gruppe, deren politischer Einfluss bei Wahlen beschränkt ist. Jugendliche tragen heute sehr früh Verantwortung für ihre eigenen Lebenswege, so dass ihnen eine Teilhabe am Gemeinwesen nicht versagt werden sollte. Denn wem man das Biertrinken erlaubt, dem sollte man das Wählen nicht verwehren.

Dieser Kommentar ist zuerst in der JUNA 3.19 erschienen.


  1. Bundesverfassungsgericht Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter verfassungswidrig - Pressemitteilung Nr. 13/2019 vom 21. Februar 2019 ↩︎